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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AARE FACILITY KLG

§1 Vertragsbeginn

Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen Erteilung des Auftrages oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Änderungen können individuell in den jeweiligen Verträgen geregelt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des Vertrages.

§2 Geltungsbereich

Die AARE FACILITY verpflichtet sich, auszuführende Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsverzeichnissen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.

§3 Vertragsdauer / Kündigung

Bei einmaligen Aufträgen (z.B. Endreinigungen) endet das Vertragsverhältnis mit der Abnahme und Bezahlung. Wiederkehrende Verträge (Abonnements) sind für unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat schriftlich auf ein Monatsende gekündigt werden.

§4 Reinigungspersonal

a) Die AARE FACILITY stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wir nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die AARE FACILITY und lässt die Auftragsausführung in periodischen Abständen, während oder nach der Reinigung, durch eine Person überprüfen.

b) Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke oder Schreibtische zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

c) Wir garantieren, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Geheimhaltungspflicht gebunden sind und sie befolgen. Die Schweigepflicht gilt ab der Unterzeichnung des Vertrags und besteht auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung im gleichen Umfang weiter. Es betrifft sämtliche geschäftlichen, betrieblichen und persönlichen Belangen.

§5 Material und Geräte

Die AARE FACILITY stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge. Es werden ausschliesslich fachgerechte Reinigungsmittel verwendet. Verbrauchsmaterialien (z.B. Seife, Toilettenpapier, Handtücher, Abfallsäcke) sowie anfallende Entsorgungsgebühren sind, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag inbegriffen, nicht im Preis enthalten und werden separat in Rechnung gestellt.

§6 Zahlung des Entgelts

a) Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.).

b) Das Entgelt ist innerhalb der auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsfrist (in der Regel 10 oder 30 Tage) ohne Abzug zur Zahlung fällig.

c) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers und nach erfolgloser Mahnung ist die AARE FACILITY berechtigt, ihre Leistungen per sofort und bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Schadenersatzansprüche infolge des Unterbruchs sind ausgeschlossen.

d) erlangt der Auftraggeber während der Ausführung der Arbeiten zusätzliche, nicht im ursprünglichen Leistungsverzeichnis enthaltene Reinigungsleistungen, werden diese separat nach Aufwand (Zusatzstunden und Material) in Rechnung gestellt. Das Reinigungspersonal vor Ort ist nicht berechtigt, Preise oder Rabatte für Zusatzarbeiten verbindlich zuzusagen.

§7 Mängel und Reklamationen

Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung der jeweiligen Reinigungsarbeit schriftlich oder per E-Mail gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Arbeiten als vertragsgemäss akzeptiert und genehmigt. Bei berechtigten Mängeln hat die AARE FACILITY das Recht auf kostenlose Nachbesserung.

§8 Preisanpassungen

Die AARE FACILITY behält sich das Recht vor, die Preise bei Verträgen mit unbestimmter Dauer anzupassen, wenn sich die gesetzlichen oder gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (GAV der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz, Mindestlöhne, Sozialabgaben etc.) verändern oder eine Anpassung an den Schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise notwendig wird. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt und treten in der Regel per 01. Januar in Kraft.

§9 Haftungsausschluss

a) Die AARE FACILITY haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeitenden verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

b) Für Schäden an Lamellen und Storen im Rahmen von Fensterreinigungen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Insbesondere wird jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die auf Alterung, Materialermüdung, Sonneneinstrahlung oder Vorschäden der Lamellen zurückzuführen sind.

c) Bei Endreinigungen (z.B. Umzugsreinigungen) wird keine Haftung für Schäden an bereits abgenutzten, älteren oder vorgeschädigten Oberflächen, Geräten und Gegenständen übernommen. Das Risiko für Schäden, die durch den normalen, fachgerechten Reinigungsprozess an bereits beanspruchten Materialien entstehen (z.B. spröde Kunststoffe, rissige Dichtungen), trägt der Auftraggeber.

§10 Abnahmegarantie (bei Endreinigungen)

a) Sofern im Angebot ausdrücklich eine „Abnahmegarantie“ vereinbart wurde, garantiert die AARE FACILITY, dass das Reinigungsobjekt bei der offiziellen Übergabe an den Vermieter oder die Verwaltung in sauberem Zustand akzeptiert wird.

b) Sollte der Vermieter oder die Verwaltung bei der gemeinsamen Übergabe Mängel an der Reinigungsleistung beanstanden, verpflichtet sich die AARE FACILITY zur kostenlosen Nachbesserung (Nachreinigung) der bemängelten Punkte.

c) Die Abnahmegarantie ist nur gültig, wenn der AARE FACILITY der genaue Termin der offiziellen Wohnungsübergabe mindestens 5 Werktage im Voraus schriftlich mitgeteilt wurde und eine Vertretung der AARE FACILITY die Möglichkeit erhält, bei der Übergabe anwesend zu sein oder zeitnah nachzubessern.

d) Beanstandet der Vermieter/die Verwaltung Mängel, ohne dass die AARE FACILITY die Chance zur Nachbesserung erhält (z.B. weil der Kunde die Mängel selbst behebt oder eine Drittfirma beauftragt), erlischt die Garantie. Kosten für Drittreinigungen oder Mietzinsausfälle werden nicht übernommen.

e) Schäden am Gebäude oder Abnutzungen, die nicht durch Reinigung zu beheben sind (z.B. tiefe Kratzer im Parkett, Verfärbungen, Kalkfrass, Schimmel im Silikon), sind von der Abnahmegarantie ausgeschlossen.

§11 Personalabwerbung / Konventionalstrafe

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung keine Mitarbeitenden der AARE FACILITY direkt oder indirekt (z.B. über Drittfirmen) anzustellen oder abzuwerben. Bei Verletzung dieser Bestimmung schuldet der Auftraggeber der AARE FACILITY eine Konventionalstrafe in der Höhe von einem Drittel (1/3) des letzten Jahresumsatzes des betroffenen Mandats. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der AARE FACILITY unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Bern vereinbart.

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