AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AARE FACILITY
§1 Vertragsbeginn
Das Auftrags- oder Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen Erteilung des Auftrages oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Änderungen können individuell in den jeweiligen Verträgen geregelt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages.
§2 Geltungsbereich
Die AARE FACILITY verpflichtet sich, auszuführende Arbeiten nach den vereinbarten Leistungsverzeichnissen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen.
§3 Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit schriftlich oder mündlich gekündigt werden.
§4 Reinigungspersonal
a) Die AARE FACILITY stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wir nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die AARE FACILITY und lässt die Auftragsausführung in periodischen Abständen, während oder nach der Reinigung, durch eine Person überprüfen.
b) Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke oder Schreibtische zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
c) Wir garantieren, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Geheimhaltungspflicht gebunden sind und sie befolgen. Die Schweigepflicht gilt ab der Unterzeichnung des Vertrags und besteht auch nach der Beendigung dieser Vereinbarung im gleichen Umfang weiter. Es betrifft sämtliche geschäftlichen, betrieblichen und persönlichen Belangen.
§5 Material und Geräte
Der Auftragnehmer stellt die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge. Es werden nur hochwertige und unschädliche Reinigungsmittel verwendet. Die Auffüllmaterialen, wie z.B. Seife, Toilettenpapier, Duftmittel, Abfallsäcke, Entsorgungsgebühren usw. sind im Preis nicht inbegriffen und werden, falls nichts anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt.
§6 Zahlung des Entgelts
a) Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist (soweit nichts anderes vereinbart wurde) innerhalb von 10 oder 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b) Bei Zahlungsverzug des Auftragsgebers ist die AARE FACILITY berechtigt, den Auftrag komplett zu stoppen.
§8 Mängel
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 5 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von der AARE FACILITY berücksichtigt werden.
§9 Preisanpassungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vorgeschriebene Lohnerhöhungen für das Personal im Reinigungsgewerbe sowie Erhöhungen gesetzlicher Sozialabzüge anzupassen.
Der Auftragnehmer behält sich eine Preisanpassung gemässe dem Schweizerischen Index-Stand vor. Allfällige Preisanpassungen werden vorgängig dem Auftraggeber mitgeteilt und erfolgen in der Regel auf den 01. Januar. Findet eine Veränderung der Verhältnisse mit Auswirkungen auf den Aufwand des Auftrages statt, wird ein neues Leistungsverzeichnis mit angepassten Preisen erstellt.
§10 Haftungsausschluss
AARE FACILITY haftet nicht für Schäden an Lamellen, die im Rahmen von Fenster Reinigungen auftreten. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch Alterung oder Abnutzung der Lamellen entstanden sind. Bei der Reinigung von Lamellen kann es aufgrund von Verschleiss und Materialermüdung zu Schäden kommen, für die wir keine Verantwortung übernehmen.
Des Weiteren haftet AARE FACILITY nicht für Schäden, die während der Endreinigung von Wohnungen auftreten, es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter verursacht. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ältere oder bereits vorgeschädigte Gegenstände während der Reinigung zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind, was zu Schäden führen kann.
§11 Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragsnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis während der Einstellungszeit und ein Jahr danach einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1/3 des jährlichen Umsatzes. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§12 Preis
a) Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.
b) Die AARE FACILITY behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen, wenn dies infolge der Anhebung der obligatorischen Abgaben notwendig wird, insbesondere als Folge von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen oder Verfügungen des Bundes des Kantons sowie vom Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz (Mindestsalär, Ferien, Versicherungen, berufliche Vorsorge, Steuern usw.). Jeweils auf den 01. Januar.
§13 Gerichtsstand
Verträge der AARE FACILITY unterliegen dem Schweizerischen Recht. Im Streitfall gilt als Gerichtsstand Bern.